345 Euro reichen zum Leben
Hartz-IV-Empfänger werden vorerst auch weiter mit dem per Gesetz festgeschriebenem Regelsatz von 345 Euro im Monat auskommen müssen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel in einem vielbeachteten Urteil entschieden.
Nach Auffassung des Senats ist der Regelsatz sowohl mit dem materiellen als auch mit dem so genannten soziokulturellen Existenzminimum vereinbar und führe nicht automatisch zu einer gesellschaftlichen Ausgrenzung von Hartz-IV Empfängern (Az: B 11b AS 1/06 R).